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AGB
§ 1 Geltungsbereich Local Hero Services UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „LH“
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der LH und dem Auftraggeber – Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB der LH. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt selbst bei Kenntnis der LH von den AGB des Auftraggebers. Eine Ausnahme gilt dann, wenn LH der Geltung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Gegenstand
LH ist als Unternehmen für Leistungen im Bereich des Online-Marketing tätig und bietet seinen Auftraggebern verschiedene Tätigkeiten in diesem Bereich an. LH führt die Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter aus.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der vom Auftraggeber beauftragten Leistung der LH sowie die entsprechenden Vergütungsregelungen werden in der unterzeichneten Vertragsurkunde geregelt. Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung sowie der Art der Leistung bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag zwischen LH und dem Auftraggeber kommt mit beiderseitiger Vertragsunterzeichnung zustande. Sollte eine vom Auftraggeber gewünschte Finanzierung aus nicht von LH zu vertretenden Gründen scheitern, ändert dies nichts am wirksamen Zustandekommen dieses Vertrages.
§ 5 Laufzeit
Das Vertragsverhältnis wird auf die Dauer von 36 Monaten ab Unterzeichnungsdatum fest abgeschlossen. Im Falle einer Hausfinanzierung beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate und verlängert sich nach Ablauf automatisch um weitere 12 Monate, insofern nicht 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine Kündigung erfolgt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 6 Fälligkeit
Es gelten die im Vertragsangebot unter Finanzierung geregelten Zahlungsbedingungen. Im Falle der Einmalzahlung ist diese fällig mit Vertragsunterzeichnung. Im Falle einer Ratenzahlung sind die Raten jeweils zum Monatsende- beginnend mit dem Monat der Vertragsunterzeichnung – fällig. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Rückstand, ist der gesamte noch ausstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall ist der Restbetrag ab Verzugseintritt zum gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Wird das Vertragsverhältnis vorzeitig beendigt, so ist der gesamte zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
§ 7 Datenschutz
LH ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Zudem ist LH dazu verpflichtet, die Bestimmung der Datenschutzvorschriften zu beachten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass LH im Zusammenhang mit der Leistungserbringung persönliche Daten des Auftraggebers verarbeitet und nutzt. LH wird die Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften speichern. Soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, können die Daten des Auftraggebers an hierfür eingeschaltete Dritte weitergegeben bzw. direkt durch Dritte erfasst werden. Die Weitergabe der Daten zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen und bedarf der gesonderten Einwilligung des Auftraggebers.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, LH sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die LH unbekannt sind. Der Auftraggeber hat LH bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, ob er bereits Werbekampagnen und Accounts bei Google selbst oder über andere Dienstleister geschaltet hat. Der Auftraggeber hat LH umgehend die für die Kampagnen ggf. erforderlichen PIN-Codes, die er von Google erhält, auf sicherem Wege zu übermitteln. Der Auftraggeber ist zu allen Mitwirkungshandlungen verpflichtet, die zur Erfüllung der vertraglichen Leistung durch LH erforderlich sind. LH ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der daraus folgenden Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, LH die vertraglich vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung verringert sich um die ersparten Aufwendungen.
§ 9 Sonstige Pflichten
Der Auftraggeber gewährt LH das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht, eine angemessene Anzahl der Lichtbildaufnahmen als „Beispiele“ oder „Portfolio-Exemplare“ on- und offline zu nutzen, um Arbeitsbeispiele zu archivieren und ihre professionellen Dienste zu bewerben oder zu vermarkten. Der Auftraggeber erklärt gegenüber LH ausdrücklich, dass seine von LH zu bewerbende Webseite und die dort verfügbaren Inhalte, Produkte etc. nicht gegen Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, die diesbezügliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Der Auftraggeber stellt LH von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber LH aufgrund einer Verletzung – vorsätzlich oder fahrlässig – ihrer Rechte gemäß vorgenannter Punkte geltend machen. Diese Verpflichtung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. die aufgrund einer Rechtsverletzung bei LH anfallen.
§ 10 Haftungsbeschränkung und Schadensersatz
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften die Vertragsparteien uneingeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden haften die Vertragsparteien ebenfalls uneingeschränkt, soweit diese durch eine der Vertragsparteien vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Darüber hinaus haften die Vertragsparteien für Sach- und Vermögensschäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, nur, wenn eine Vertragspartei eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf, oder eine Verkehrssicherungspflicht verletzt und zwar (der Höhe nach) beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Ersatzpflicht ist in diesen Fällen auf einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises beschränkt. Diesbezüglich und in dem vorgenannten Umfang stellen sich die Vertragsparteien auch wechselseitig von Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus haften die Vertragsparteien für Sach- und Vermögensschäden nicht. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Vertragsparteien. Eine Haftung für die Folgen höherer Gewalt sowie für sonstige Ursachen, die von den Vertragsparteien nicht zu vertreten sind, ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist darüber aufgeklärt, dass die Leistungen von LH grundsätzlich auch von Faktoren abhängig sind, die von LH nicht zu beeinflussen sind. Aus diesem Grunde kann weder eine Garantie für eine Verbesserung der Positionierungen/Ergebnisse erklärt, noch eine Haftung bei einer evtl. Verschlechterung der Positionierungen/Ergebnisse übernommen werden. Jeglicher Schadensersatzanspruch diesbezüglich ist ausgeschlossen.
§ 11 Leistungsverzögerungen
Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen LH, den Erfüllungsanspruch des Auftraggebers zu einem späteren Zeitpunkt zu befriedigen. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers verlängert sich um die Dauer der Behinderung oder des Verzugs, sowie um eine angemessene Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen LH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. Kommt LH mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen.
§ 12 Sach/Rechtsmängelhaftung
Sach-/Rechtsmängelanspruche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Vertragspartners oder auf Vorleistungen anderer Unternehmen beruht. Soweit LH Lieferungen Dritter lediglich an den Vertragspartner weiterreicht, beschränkt sich die Haftung auf das Auswahlverschulden. Der Auftraggeber hat Leistungen der LH unverzüglich nach Erbringung zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt/abgenommen. Im Übrigen sind die Sach-/Rechtsmängelansprüche auf die Nacherfüllung beschränkt. Dem Auftraggeber bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
§ 13 Sonstige Bestimmungen, Salvatorische Klausel
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von LH aus diesem Vertrag nur aufrechnen, soweit seine eigenen Forderungen ebenfalls aus diesem Vertrag herrühren und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten noch sonst wie übertragen oder verpfänden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind dem Auftraggeber in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als von dem Auftraggebern genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge ist der Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die gänzliche oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Dies gilt ebenso für etwaige Regelungslücken in den Geschäftsbedingungen.
Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Karlsruhe.
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Karlsruhe.